VPI-Indexrechner für Miete: den wertgesicherten Mietzins in Sekunden nachrechnen
Von Michael Kainer, VermieterBox · 29.09.2026
Steht im Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel, muss der Hauptmietzins von Zeit zu Zeit an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Die Formel dahinter ist ein einfacher Dreisatz – trotzdem passieren beim Nachrechnen von Hand regelmäßig Fehler: der falsche Basiswert, die falsche Indexserie, ein vertauschter Monat. Der VPI-Indexrechner von VermieterBox nimmt Ihnen genau diese Rechnung ab, kostenlos und ohne Anmeldung.
Was der Rechner macht
Sie geben den bisherigen Betrag, die im Vertrag vereinbarte Indexserie sowie Basis- und Vergleichsmonat ein – der Rechner liefert sofort den neuen, wertgesicherten Betrag. Grundlage ist derselbe Dreisatz wie im Vertrag selbst:
Die Indexwerte stammen direkt aus der offiziellen Reihe der Statistik Austria und decken alle gängigen Serien ab – von VPI 2000 über VPI 2010, VPI 2015 und VPI 2020 bis zum jeweiligen Nachfolgeindex. Welche Serie maßgeblich ist, steht in Ihrem Mietvertrag.
Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Beträge oder Vertragsdaten an einen Server übertragen oder gespeichert – für eine erste Kontrollrechnung reicht das völlig.
So verwenden Sie den Rechner
Ausgangsbetrag: der bisherige Hauptmietzins netto, also ohne Umsatzsteuer und ohne Betriebs- oder Heizkostenakonto – nur der Hauptmietzins wird indexiert.
Indexserie: die im Mietvertrag genannte Serie (z. B. „VPI 2020“). Steht dort keine Serie, sondern nur „der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex“, ist in aller Regel die zum Vertragsabschluss aktuelle Serie gemeint.
Basismonat und Basisjahr: der Monat, auf den sich der zuletzt verwendete Indexwert bezieht – bei der ersten Anpassung meist der Monat des Vertragsabschlusses, bei jeder weiteren der Monat der letzten Valorisierung.
Vergleichsmonat und Vergleichsjahr: der Monat, dessen Indexwert für die aktuelle Anpassung herangezogen wird.
Der Rechner zeigt das Ergebnis sofort und aktualisiert es bei jeder Eingabe neu – ein separater „Berechnen"-Knopf ist nicht nötig.
Was der Rechner bewusst nicht kann
Der VPI-Indexrechner bildet den reinen vertraglichen Dreisatz ab, wie ihn auch andere frei zugängliche Rechner anbieten. Er kennt weder eine im Vertrag vereinbarte Schwelle (z. B. „erst ab 5 % Veränderung") noch die seit 1. Jänner 2026 geltende gesetzliche Deckelung nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) für Wohnungsmieten im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG.
Diese Deckelung wirkt wie eine zweite, oft niedrigere Obergrenze: Übersteigt die Jahresveränderung 3 %, zählt der übersteigende Teil nur zur Hälfte, und bei Mietzinsbeschränkungen kommt eine zusätzliche Kappung dazu. Wie das im Detail funktioniert und was ein zu hoch angesetzter Betrag für Sie bedeutet, erklärt der Beitrag Die VPI-Indexanpassung korrekt berechnen. Der Rechner hier ist der schnelle erste Schritt – die endgültige, rechtssichere Zahl braucht bei einer Wohnung im Anwendungsbereich des MRG immer den zweiten, dort beschriebenen Blick auf das Gesetz.
Rechenbeispiel
Bisheriger Hauptmietzins: 700,00 EUR netto
Indexserie: VPI 2020, Basis Jänner 2024 (Indexwert 116,4)
Vergleichsmonat: Jänner 2026 (Indexwert 125,9)
Genau diese Rechnung übernimmt der Rechner für Sie – Sie müssen die Indexwerte nicht selbst nachschlagen und keine Tabelle pflegen.
Fazit
Für eine schnelle Kontrollrechnung oder eine erste Einschätzung ist der VPI-Indexrechner der einfachste Weg. Sobald es um eine echte, rechtssichere Anpassung im Anwendungsbereich des MRG geht – mit MieWeG-Deckelung, automatischem Verständigungsschreiben und Ablage als Dokument – übernimmt das die VermieterBox vollständig: Die Software zieht die Indexwerte täglich automatisch von der Statistik Austria, meldet, sobald eine Anpassung ansteht, und rechnet den korrekten, gedeckelten Betrag von selbst.
Jetzt den VPI-Indexrechner ausprobieren – kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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