Berechnen Sie die wertgesicherte Miete auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Wichtig, bevor Sie rechnen: Seit 1.1.2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) jede Wertsicherung bei Wohnungsmieten im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG gesetzlich – unabhängig davon, was der Mietvertrag selbst vorsieht. Für Geschäftsraummieten, Gebäude in Vollausnahme vom MRG oder sonstige frei vereinbarte Wertsicherungsklauseln außerhalb einer Wohnraummiete gilt diese Deckelung dagegen NICHT. Wählen Sie deshalb unten den passenden Modus. Mehr zu Voll-, Teilanwendung und Vollausnahme finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Ermittelt die gesetzliche Höchstgrenze einer Mietzinsanpassung zum 1. April eines Jahres nach § 1 MieWeG – Sie erfahren, um wie viel Prozent bzw. Euro Ihre Miete höchstens steigen darf.
Für kein Stichtagsjahr liegt bereits eine vollständige Jahresinflation vor. Bitte später erneut versuchen, oder nutzen Sie einstweilen den freien Rechner.
Hinweis: Maßgeblich ist immer der niedrigere Betrag aus vertraglicher Indexklausel und dieser gesetzlichen Grenze. Enthält Ihr Vertrag eine Wertsicherungsklausel, die – nach deren eigenem Dreisatz gerechnet – eine niedrigere Erhöhung ergibt als die hier gezeigte Höchstgrenze, gilt die niedrigere vertragliche Erhöhung. Diese Seite kennt Ihren konkreten Vertrag nicht; die genaue Berechnung inklusive automatischem Vergleich beider Werte übernimmt Vermieterbox für Sie. Mehr zum Mechanismus im Blogartikel zur VPI-Indexanpassung.
Reiner Dreisatz zwischen zwei frei wählbaren Zeitpunkten, ohne gesetzliche Deckelung. Geeignet für Geschäftsraummieten, Gebäude in Vollausnahme vom MRG oder sonstige Wertsicherungsklauseln außerhalb einer gesetzlich beschränkten Wohnraummiete. Nicht geeignet für eine Wohnungsmiete im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG – nutzen Sie dafür den Modus „Wohnungsmiete (MieWeG)“ oben.
So funktioniert die VPI-Wertsicherung
Bei der freien Wertsicherung ergibt sich der neue Betrag aus dem Dreisatz: Ausgangsbetrag × Vergleichsindex ÷ Basisindex, kaufmännisch auf den Cent gerundet. Die Statistik Austria veröffentlicht mehrere parallel geführte VPI-Serien mit unterschiedlichem Basisjahr (z. B. VPI 2020 = 100 im Jahr 2020) – maßgeblich ist immer die im Mietvertrag vereinbarte Serie.
Bei einer Wohnungsmiete im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG gilt seit 1.1.2026 zusätzlich das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG): eine Anpassung nur einmal jährlich zum 1. April, die Jahresinflation über 3 Prozentpunkten nur zur Hälfte, bei einer gesetzlichen Mietzinsbeschränkung zusätzlich gedeckelt auf 1 % (2026) bzw. 2 % (2027), und bei der ersten Anpassung nur anteilig nach vollen Monaten seit Vertragsbeginn. Details dazu im Blogartikel zur VPI-Indexanpassung.
Miete automatisch wertsichern statt selbst rechnen
Vermieterbox zieht die VPI-Werte täglich automatisch von Statistik Austria, schlägt die fällige Anpassung vor, wendet die MieWeG-Deckelung automatisch an und erzeugt das Verständigungsschreiben an den Mieter.